GEMA | AKM | SUISA

Musikgebühren – Wer muss sie zahlen?

Lizenzfrei ist Musik dann, wenn die Verwertung der Musikrechte von den Musikschaffenden nicht in die Obhut einer Rechteverwertungsgesellschaft wie der GEMA, der AKM oder der SUISA gegeben wurde. Das sind die großen Rechteverwertungsgesellschaften im DACH-Raum.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) übernimmt für Musikschaffende die Rechteverwaltung an deren Musik. Voraussetzung ist, dass sie dazu von den Musikschaffenden per GEMA-Mitgliedschaft autorisiert wurde. Grundsätzlich gemafrei ist Musik, deren Urheber vor mindestens 70 Jahren verstorben sind. Ein GEMA-Verwertungsrecht liegt damit nur dann vor, wenn der Urheber eines Musiktitels

  1. als Mitglied der GEMA seine Verwertungsrechte von der GEMA verwalten lässt und
  2. die Urheberschaft eines Musiktitels nicht länger als 70 Jahre zurückliegt.

Musikqualität auch ohne GEMA

Eine Nicht-Mitgliedschaft bei der GEMA sagt nichts über die Professionalität oder das Talent eines Musikschaffenden aus. Sie besagt nur, dass der Musikschaffende die Verwertung seiner Musik selbst bestimmen will. Alle lizenzfreien Musikstücke, die MUSIC2BIZ anbietet, wurden von kompetenten Musikredakteuren sorgfältig ausgewählt und entsprechen hohen Qualitätsstandards.

GEMA-Mitgliedschaft verliert an Bedeutung

Die mit der weltweiten Verbreitung des Internet einhergehenden Online-Vermarktungsmöglichkeiten haben dazu geführt, dass sich immer mehr talentierte professionelle Künstler gegen eine Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft entscheiden. Oft wird gemafreie Musik auch als frei verfügbare Musik bezeichnet. Das bedeutet nicht, dass diese Musik automatisch kostenlos verwendet werden darf.

Eigenvermarktung über Onlinekanäle

Aktuelle Möglichkeiten der Eigenvermarktung über Onlinekanäle bieten den Künstlern oft mehr Einfluss und nicht selten auch deutlich bessere Verwertungskonditionen. Bei der Eigenvermarktung muss kein Verwaltungsapparat einer Rechteverwertungsgesellschaft mitfinanziert werden. Der Vorwurf eines Qualitätsmangels, der gemafreier Musik aus den vergangenen Tagen der billig komponierten und produzierten „Fahrstuhlmusik“ noch immer gemacht wird, ist heutzutage unbegründet.

Das Repertoire von MUSIC2BIZ

Das gemafreie Repertoire von MUSIC2BIZ zeichnet sich durch einen hohen professionellen Qualitätsstandard aus. Alle Musikstücke sind von professionellen Musikredakteuren handverlesen. Das Repertoire wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. MUSIC2BIZ bietet in allen Tarifen 40 Musik-Genres, die den Bedarf an Hintergrundmusik der meisten Unternehmen und Branchen abdecken. Im Kundenauftrag werden auch individuelle lizenzfreie Playlisten erstellt.

Welche Rolle spielt die GEMA?

  • Die GEMA ist ein Verein, keine staatliche Behörde. Als rechtsfähiger Verein in Deutschland gegründet, überwacht die GEMA in sämtlichen deutschen Medien die kommerzielle Verwendung von Musik. Dazu gehören Fernsehen, Radio, Internet, aber auch die Musiknutzung in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Hotels, Gaststätten, Restaurants, Einkaufsflächen oder Fitnesscentern.
  • Erklärtes Ziel der GEMA ist es, das geistige Eigentum von Musikschaffenden zu schützen und eine angemessene Entlohnung für den Musikeinsatz sicherzustellen.
  • Rechteinhaber müssen Mitglieder der GEMA sein. Hierzu benötigt die GEMA das Einverständnis der Rechteinhaber. Die GEMA kann nur die Rechte ihrer Mitglieder verwalten, denn nur von diesen Komponisten, Liedtextern und Musikverlagen, die freiwillige Mitglieder sind, hat sie das Einverständnis dazu erhalten.
  • Ohne Mitgliedsauftrag keine Zuständigkeit. Als Verein handelt die GEMA nur im Auftrag ihrer Mitglieder und nur für deren Musik. Sie hat kein generelles Verwertungsrecht für alle kommerziell zum Einsatz kommenden Musikstücke.

Wie nimmt der Verein GEMA seine Aufgaben wahr?

Werke von Musikschaffenden sind in Deutschland und vielen Ländern der Welt urheberrechtlich geschützt. Nur der Musikschaffende selbst ist berechtigt, die kommerzielle Nutzung seiner Werke zu erlauben. Diese Erlaubnis wird in der Regel in Form einer Lizenz erteilt.

  • Medienmonitoring. Die Überwachung der Medien und öffentlichen Bereiche hinsichtlich der Nutzung geschützter Musik ist aufwendig und für den einzelnen Musikschaffenden kaum zu realisieren.
  • Die GEMA übernimmt diese Aufgabe für ihre Mitglieder und fungiert gleichzeitig als deren Inkasso-Abteilung.
  • Vor-Ort-Kontrollen. Die GEMA führt unter anderem Kontrollbesuche in Gaststätten, Hotels, auf Messen und in Einkaufsstätten durch. Überprüft wird, ob die Betreiber eine schriftliche Erlaubnis vom Künstler oder der GEMA zur öffentlichen Aufführung des jeweiligen Werkes zu kommerziellen Zwecken vorlegen können.
  • GEMA-pflichtige Musik nutzen. Eine Lizenz zur öffentlichen Musikdarbietung muss jeder, der Musik von Mitgliedern der GEMA einsetzen möchte, bei der GEMA erwerben. Die Einnahmen aus diesen Lizenzverkäufen schüttet die GEMA nach einem festgelegten Verfahren an ihre Mitglieder aus, abzüglich der Kosten für Überwachung und Verwaltung.

Vorteile gemafreier Musik von MUSIC2BIZ

Die Kosten für die Nutzung des gemafreien Repertoires von MUSIC2BIZ sind im Vergleich zur Nutzung des GEMA-pflichtigen Repertoires deutlich günstiger, da die Institution GEMA nicht mitfinanziert werden muss.

MUSIC2BIZ beteiligt die gemafreien Musikschaffenden im Rahmen eines transparenten Tarifmodells an den Einnahmen. Die Höhe richtet sich nach der Abspielhäufigkeit des jeweiligen Musikstückes.

Der Einsatz von gemafreien Musikstreams ist über eine Online-Bestellung auf der MUSIC2BIZ-Webseite möglich. Der Erwerb der Nutzungsrechte erfolgt im Rahmen eines Abonnements. Abonnements und genutzte Musikkanäle können vom Kunden online verwaltet werden.

Unternehmen können die GEMA-freien Musik-Flatrates mit vielen internet- und audiofähigen Endgeräten empfangen und abspielen: PC, Mac, Audio-Receiver, Tablet, Handy, Router, Internetradio. Die Serverinfrastruktur stellt die Musikprogramme ganzjährig bereit. Der MUSIC2BIZ-Software-Player speichert zwei Stunden Musik für den Fall, dass die Internetverbindung einmal ausfällt.

Rechtssicherer Einsatz GEMA-freier Musik

MUSIC2BIZ verfügt für alle als gemafrei lizenzierten Musiktitel über die schriftliche Freistellungserklärung der Musikschaffenden. In der GEMA-Freistellungserklärung wird der Komponist des Musiktitels genannt und schriftlich bestätigt, dass der Musiktitel nicht GEMA-pflichtig ist.

Eine Bestätigung der GEMA-Befreiung stellt MUSIC2BIZ allen Kunden für die regelmäßig erfolgenden Überprüfungen durch die GEMA zur Verfügung.

Diese Bestätigung ist wichtig, weil die GEMA grundsätzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat. Solange ein Nutzer nichts Gegenteiliges belegen kann, geht die GEMA davon aus, dass GEMA-Gebühren zu zahlen sind.

Die MUSIC2BIZ-Bestätigung der GEMA-Befreiung dient bei Vor-Ort-Kontrollen als Beleg, dass die abonnierte Musik-Flatrate gemafrei ist und der Nutzer daher keine GEMA-Gebühren zahlen muss.